Leitfaden für den Einsatz des Personensuchhundes
Der Personensuchhund(PSH) ist in der Lage nach menschlichem Individualgeruch zu suchen. Der Individualgeruch ist wie der Fingerabdruck einer Person, somit einzigartig und vergänglich.
Für die Arbeit mit diesem speziell ausgebildeten Hund sind einige Grundsätze wichtig, um den größtmöglichen Erfolg bei einer koordinierten Nachsuche erreichen zu können.
1. frühzeitige Entscheidung der Anforderer aufgrund vorliegenden Tathandlung, Vermißtenfall über den Einsatz eines PSH, vor dem Eintreffen der eingesetzten Einsatzmittel. Minimierung des zeitlichen Verzuges.
2. Vor Ort ist dann der ermittelte Abgangsort(POS) der zu suchenden Person großräumig abzusperren. Der Abgangsort ist wie ein Tatort vor Verschmutzungen, weiteren Verunreinigungen durch andere Personen zu schützen.
3. Für einen maximalen Erfolg ist es notwendig, dass jeder eingesetzte Polizeibeamte sowie Zeuge vor Ort verweilt, bis der PSH-Team seine Sucharbeit zum Abgleich der Geruchsdifferenzierungen aufgenommen hat.
4. Die Geruchsartikel müssen bis zum Eintreffen des Hundes vor Ort an den Fundstellen belassen werden, zwecks Information über einen eventuellen Startpunkt. Wenn mögliche Geruchsartikel zu Sicherungszwecken aufgehoben werden müssen, sind diese spurenschonend in „unbenutzten“ Plastiktüten einzutüten.
5. Jeder Gegenstand, der durch die zu suchende Person berührt worden ist, ist ein möglicher Geruchsartikel und darf nicht durch jedermann vor der Ankunft des Hundes berührt werden. Es ist wichtig für den eingesetzten Hundeführer zu wissen, wer mit dem Geruchsartikel in Kontakt gekommen ist, um das Verhalten des Hundes richtig deuten zu können.
Der Hund folgt dem frischesten Geruch, heißt ein sichernder Polizeibeamter oder Zeuge „fasst“ den Geruchsartikel an und kontaminiert dadurch einen möglichen Geruchsartikel, so folgt der Hund dem Geruch der letzten Person.
6. Schuhabdruckspuren zum Beispiel im Staub oder Schlamm sind geruchstragende Markungen, die verwendet werden können. Sie müssen vor Verschmutzung, eventuellen Kontaminationen geschützt werden. Auch Liegestellen und Trittspuren auf Wiesen, Wald und Feld geben einen Startpunkt für den einzusetzenden Hund.
7. Es ist in Tatortnähe sowie sonstiger Ansatzstelle sicherzustellen, dass laufende Kraftfahrzeugmotoren oder Stromaggregate an dem der PSH möglicherweise zum Einsatz kommen könnte, abgestellt werden. Damit wird verhindert, dass die mehr oder weniger empfindlichen Geruchspartikel weiter verweht und durch Abgase verschmutzt werden.
8. Der gleichzeitige Einsatz eines tief schwebenden Hubschraubers zur Nahbereichsfahndung und Nutzung der Wärmebildkamera in unübersichtlichen oder offenen Geländeteilen ist für den Einsatz eines PSH hinderlich.
9. Bei einer Flughöhe von 500m ist der Einsatz eines Hubschraubers für die laufende wie anschließende Nachsuche mit dem PSH nicht einschränkend.
Beim Einsatz eines Suchteams:
1. Dem eingesetzten Hundeführer ist ein Sicherungsbeamter als ständige Begleitperson für den Zeitraum des Einsatzes zur Seite zu stellen. Bei einem großen Aufkommen Dritter, sprich Schaulustiger sowie Presse, sind mehrere Sicherungs- und Absperrkräfte für einen reibungslosen Ablauf der Nachsuche notwendig.
2. Der Sicherungsbeamte sollte dem Team in einem Abstand von 10 Metern folgen, damit der Hund bei Richtungsänderungen nicht in seiner Bewegungsfreiheit eingeengt wird.
3. Der Sicherungsbeamte ist für die Kommunikation zur Einsatzleitstelle
zuständig und führt geeignete Fernmeldemittel mit.
Geruchsartikel:
Nach einer Lagebeurteilung durch den vor Ort eingesetzten Einsatzleiter zusammen mit dem HF und Sichtung des Tatorts/ POS werden die Erfolg versprechenden Geruchsartikel ausgesucht und in unbenutzten, verschließbaren Plastiktüten eingetütet und für den weiteren Gebrauch als Asservate aufbewahrt.
Um Kontaminationen mit anderen Gerüchen, der vor Ort befindlichen Einsatzkräfte zu vermeiden, sichert der HF die „erfolgsversprechenden“ Geruchsartikel für seine Arbeit selbst.
Wichtig: Eine Sicherung und Weiterreichung durch fremde Hände ist zu vermeiden.
Ein Geruchsartikel kann auch jede aufgefundene Flüssigkeit des menschlichen Körpers wie Blut, Urin, Speichel, etc. sein. Ein geeigneter Geruchsartikel kann jedes mögliche Einzelteil sein, dass durch die zu suchende Person genutzt wurde, mit dem sie in Berührung gekommen ist oder durch sie angefasst wurde.
Das können Dinge des täglichen Lebens sein wie Autositz, Lenkrad, Kleidung, persönliche Einzelteile(Mappe, Zahnbürste, Haarbürste, Werkzeuge, Hand- und Fußabdruckspuren, auch die durch den Verdächtigen berührte Bekleidung der Geschädigten, etc.).
Aus der Vielzahl an Möglichkeiten ergibt sich, dass bestimmte Einzelteile wünschenswerter als Geruchsartikel sind als andere. Da wird die direkt am Körper getragene Kleidung, wie Hemden, Unterwäsche und Jacken bevorzugt.
Menschlicher Geruch ist vergänglich und kann mit verschiedensten Kontaminationen für die Nachsuche unbrauchbar werden.
Es ist für den Hundeführer wichtig zu wissen, wenn Geruchsartikel durch andere Polizeibeamte am Einsatzort gesichert, gesammelt oder als Beweismittel einbehalten werden. Der Geruch der Kollegen ist auch an dem gesicherten Gegenstand vorhanden. Durch Unachtsamkeit des sicherstellenden Beamten können Geruchsartikel verschmutzt und somit für einen Erfolg versprechende Suche unbrauchbar werden.
Auch das Durchsuchen eines möglichen Geruchsartikels, eventuell einer Jacke nach Papieren, kann zur Folge haben, dass eine weitere Nutzung als Referenzgegenstand für den Hund unmöglich wird.
Für eine Erfolg versprechende Nachsuche ist es wichtig, dass der Geruchsartikel wie ein Beweismittel zur DNA-Analyse behandelt und gesichert wird. Dazu sollten für eine Gewinnung Gummihandschuhe benutzt werden und eine unmittelbare Nähe der sichernden Person zu dem Artikel wegen weiterer Kontaminationen vermieden werden.
Geruchsartikel, die durch Angehörige für die Nachsuche abgegeben werden, zeichnen sich durch Mischkontaminationen aus. Sie sind durch die unkontrollierte Weiterreichen in andere Hände für das Anriechen ungeeignet.
Kleine Einzelteile werden in Ziploc-Gefrierbeuteln verpackt und aufbewahrt. Damit ist es auch möglich, die Geruchsartikel tief gefroren für einen längeren Gebrauch zu asservieren. Über einer Asservierung ist eine Dokumentation zu führen.
Größere Einzelteile werden in neue Plastikabfallbeutel gelegt und versiegelt. Bei der Sicherung von Körperflüssigkeiten empfiehlt sich eine Sicherung mittels steriler Bakterietten.
Tatortarbeit:
Um dem Personensuchhund die besten Möglichkeiten zu bieten und das Team sowie den sachbearbeitenden Polizeibeamten alle Vorteile für weiter zu verwertende Ermittlungsergebnisse zu ermöglichen, können die nachfolgenden Richtlinien bedeutend sein:
Die Verhaltensregeln am Tatort sind auch für den Einsatz des PSH bindend. Selbst der Bereich um den letzten Aufenthaltsortes ist wie ein Tatort anzusehen. Für eine erfolgreiche Sicherung von Spuren und Sachbeweisen gibt es keine zweite Chance. Eine große Absperrung und Freihaltung des letzten Aufenthaltsortes ist wünschenswert.
Und zum guten Schluss:
Der PSH ist ein sinnvolles Einsatzmittel zum Auffinden von vermissten sowie gesuchten Personen. Er dient der Findung von Indizien wie wichtigen Informationen, die später durch den HF mittels eines Einsatzberichtes übermittelt werden sollen.
Wichtig: Der PSH dient nicht der Beweismittelführung in Strafverfahren.
Nicht immer ist es möglich, die zu suchende Person aufzufinden. Trotzdem können die gewonnenen Erkenntnisse einer Nachsuche im Laufe der weiteren Ermittlungen als wertvolle Ergänzungen sowie zur Aufklärung eines Sachverhaltes dienlich sein.
Nicht alle Einsatzmöglichkeiten bieten die Voraussetzungen für den Einsatz dieses speziell ausgebildeten Hundes. Es sind immer Einzelfallentscheidungen, die vor Ort durch die Lagebeurteilung des Hundeführers erfolgen.
In den Fällen, wo ein Geruchsartikel nicht vorhanden ist, ist ein PSH ebenfalls eine wertvolle Unterstützung um eine gezielte Nachsuche zur Gewinnung von Erkenntnissen( ist in dem Bereich eine frische Spurenlage, wenn ja, wo führt sie hin) noch zu gewähren.
Dazu ist es notwendig alle gesammelten Aussagen auf den Punkt des letzten Sichtungsortes zu kontrollieren.
Der an dem Ort verbliebene Geruch der zu suchenden Person ist für die Arbeit mit dem PSH ausreichend und ermöglicht einen Start zur Nachsuche, sofern durch die am Tatort befindlichen eingesetzten Polizeibeamten keine weiteren Geruchskontaminationen durch Betreten herbeigeführt wurden.
Bei Unsicherheiten besteht die Möglichkeit mit dem HF Rücksprache zu halten und einen möglichen Sucheinsatz telefonisch abzusprechen.