Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für Vertragsverhältnis zwischen der Hundeschule Herrn Andreas Vogel, Winkelhorster Straße 14A in 59329 Wadersloh (im Folgenden: Hundeschule) und Ihnen als Tierhalter bzw. Teilnehmer. Das Angebot „Mantrailing“ der Hundeschule richtet sich an Hobby-, Sport- sowie an interessierte Einsatztrailer.
(2) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn ich der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspreche.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Hundeschule bietet Mantrailing, Flächen- und Trümmersuche und Suche nach Gegenständen, d.h. Unterricht in der Ausbildung von Personenspürhunden in Trainingsgruppen sowie Seminare und Workshops an.
(2) Seminare und Workshops beinhalten die auf der Homepage die von der Hundeschule ausgeschriebenen Themen und Leistungen.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Trainingsgruppe „Mantrailing“ finden regelmäßig an Samstagen oder an einem verabredeten Wochentag im Jahr statt. Für jede Aufnahme in eine Trainingsgruppe, wobei es sich um fortlaufende Kurse handelt, die aufeinander aufbauen, ist vom Kunden eine Anmeldung auszufüllen und zu unterschreiben.
(2) Zur Teilnahme am Unterricht ist der Nachweis eines gültigen Impfzeugnisses sowie einer Tierhalter-haftpflichtversicherung erforderlich. Die genannten Unterlagen sind mit der Anmeldung vorzulegen. Mit der Anmeldung erklärt der Tierhalter nach bestem Wissen und Gewissen, dass sein Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
(3) Alle zwischen Ihnen und mir im Zusammenhang mit der Anmeldung zu Trainingskursen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB und schriftlichen Anmeldebestätigung bzw. Annahmeerklärung.
(4) Auch die Anmeldung in elektronischer Form, bedarf zum wirksamen Vertragsschluss einer schriftlichen Bestätigung durch die Hundeschule.
(5) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldung des Tierhalters und Teilnehmers bei der Hundeschule zustande.
§ 3 Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Anmeldebeginn und die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Datum der ersten Teilnahme.
(2) Die Kündigung kann jederzeit zum Ende des Kalendermonats unter Einhaltung einer 1-monatigen Frist schriftlich, per E-mail oder auch per Post erklärt werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preisangaben für die angebotenen Trainingsgruppen sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind der jeweiligen aktuellen Preisliste zu entnehmen.
(2) Die Zahlung ist zu Beginn einer Leistungs- und Abrechnungseinheit fällig und vom Teilnehmer/Halter in bar per Überweisung auf das in der Anmeldung angegebene Bankkonto zu entrichten.
(3) Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. durch eine Erkrankung) oder Abbruch des gebuchten Kurses entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Kursgebühren.
(4) Die Zahlung hat monatlich im Voraus zu erfolgen.
§ 5 Nutzung von Seminarinhalten, Unterlagen und Unterrichtstechniken:
(1) Eine gewerbliche Weiternutzung von Inhalten, Unterlagen und Techniken - auch auszugsweise - ist nicht gestattet.
(2) Die, in Seminaren und während des Training erstellten Videos, Bilder, Texte etc. verbleiben bei der Hundeschule. Die Hundeschule darf, während des Trainings, erstellte Fotos und Videos zur Fortbildungs- und Informationszwecken auf der Homepage und in sozialen Netzwerken veröffentlichen.
§ 6 Ausschluss der Erfolgsgarantie
Da der Ausbildungserfolg im Wesentlichen von der Erziehungsarbeit des Tierhalters und dessen Hund abhängig ist, kann eine Erfolgsgarantie nicht gegeben werden. Es handelt sich vielmehr um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB.
§ 7 Haftung
(1) Ansprüche des Tierhalter bzw. Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Hundeschule beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Hundeschule nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages, oder eine, später in dieser aufgenommenen Bestimmung, ganz oder teilweise nichtig, oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Erhaltung). Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als bestimmt, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss dieser Vereinbarung bzw. bei Aufnahme der Bestimmung bedacht hätten; beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart (Ersetzungsfiktion). Ist die Ersetzungsfiktion nicht möglich, ist anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Schließung der Lücke eine Bestimmung bzw. Regelung nach inhaltlicher Maßgabe des vorstehenden Satzes zu treffen (Ersetzungsverpflichtung). Betrifft die Nichtigkeit oder Lücke eine beurkundungspflichtige Bestimmung, so ist die Regelung bzw. die Bestimmung in notariell beurkundeter Form zu vereinbaren.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(3) Die Parteien dürfen diesen Vertrag sowie Rechte und Pflichten aus diesem nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei auf einen Dritten übertragen.
(4) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
(5) Die Hundeschule wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Teilnehmers die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren. Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO unter anderem von dessen Name, Adresse und Geburtsdatum erforderlich sind.